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Für gesetzlich Versicherte

So funktioniert die Hörgeräteversorgung mit Ihrer Krankenkasse

Der Weg vom ersten Hörtest zum angepassten Hörgerät ist klarer strukturiert, als viele erwarten. Wir erklären jeden Schritt – und welche Rolle OhrPunkt dabei übernimmt.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und schlechter hören, zahlt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss für Hörgeräte. Das ist im Gesetz festgelegt (§ 33 SGB V). Zwei Dinge müssen dafür erfüllt sein: Ein Arzt hat Ihren Hörverlust festgestellt, und dieser erreicht eine bestimmte Stärke.

Auf dem Weg zum Hörgerät sind zwei Fachleute beteiligt. Der HNO-Arzt übernimmt die medizinische Seite. Wir als Hörakustiker kümmern uns um die Anpassung und die Betreuung danach. Beide Schritte gehören zusammen – ohne den einen geht der andere nicht.

Hier erklären wir Ihnen, wie das Schritt für Schritt abläuft. Weil sich die Regeln je nach Krankenkasse leicht unterscheiden können, ist das eine allgemeine Übersicht. Ihre persönliche Situation besprechen wir gerne direkt mit Ihnen.

Der Versorgungsweg im Überblick

Die folgende Darstellung zeigt den typischen Ablauf für gesetzlich Versicherte. Einzelne Schritte können je nach Krankenkasse und Versorgungssituation variieren.

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    Beim Hörakustiker

    Kostenloser Hörtest

    Der erste Schritt ist ein kostenloser Hörtest beim Hörakustiker Ihrer Wahl. Er zeigt, ob ein Hörverlust vorliegt und in welchen Frequenzen Unterstützung sinnvoll wäre. Das Ergebnis wird in einem Audiogramm dokumentiert. Dieser Schritt ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts.

    Bei OhrPunkt: Wir führen den Hörtest durch und erklären Ihnen das Ergebnis verständlich anhand des Audiogramms.

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    Beim HNO-Arzt

    Ärztliche Diagnose und Verordnung

    Damit die gesetzliche Krankenkasse den Festbetrag übernehmen kann, ist eine ärztliche Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt) erforderlich. Der HNO-Arzt stellt die medizinische Diagnose und – wenn die Versorgungskriterien erfüllt sind – das Rezept aus.

    Diesen Schritt führen Sie selbst durch. Die Auswahl Ihres HNO-Arztes liegt vollständig bei Ihnen.

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    Beim Hörakustiker

    Auswahl und Probetragen

    Mit der ärztlichen Verordnung kommen Sie zurück zum Hörakustiker. Gemeinsam wählen wir Geräte aus, die zu Ihrem Hörverlust und Ihrem Alltag passen – und Sie tragen diese in Ruhe im eigenen Alltag, bevor Sie sich entscheiden. So stellen wir sicher, dass das Gerät wirklich für Sie funktioniert.

    Bei OhrPunkt: Wir stellen Ihnen Geräte verschiedener Hersteller zum Vergleich zur Verfügung – herstellerunabhängig.

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    Beim Hörakustiker

    Anpassung und Abschluss

    Nach der Entscheidung für ein Gerät erfolgt die fachgerechte Anpassung: Ohrpassstück, Programmierung und Feinabstimmung auf Ihre individuelle Hörsituation. Sobald Sitz und Einstellung stimmen, wird die Versorgung abgeschlossen und die Abrechnung mit der Krankenkasse eingeleitet. In den folgenden Wochen stehen wir bei Bedarf für Nachjustierungen zur Verfügung – diese gehören zur laufenden Nachsorge, nicht zum Versorgungsabschluss.

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    Abrechnung

    Abrechnung mit der Krankenkasse

    Den organisatorischen Teil der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir in der Regel vollständig. Sie zahlen direkt bei uns nur den gesetzlichen Eigenanteil sowie – falls gewünscht – einen Aufpreis für ein höherwertiges Modell.

Was zahlt die Krankenkasse – und was zahle ich selbst?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bis zu einem festgelegten Betrag – dem sogenannten Festbetrag – die Kosten für Gerät, Anpassung und Nachbetreuung. Dieser Festbetrag wird vom GKV-Spitzenverband bundesweit einheitlich festgelegt und regelmäßig angepasst.

Festbetrag

Die GKV übernimmt die Kosten bis zum vertraglich festgelegten Festbetrag – dieser deckt Gerät, Anpassung und Nachbetreuung ab.

10 € / Gerät

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro je versorgtem Ohr. Zuzahlungsbefreite Versicherte sind von diesem Eigenanteil ausgenommen.

Eigenanteil

Wer ein höherwertiges Modell wählt, zahlt die Differenz zum Festbetrag selbst. Diese Entscheidung ist freiwillig – kein Muss.

Wichtig

Jeder Hörakustiker ist gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Gerät innerhalb des Festbetrags anzubieten. Bei OhrPunkt erhalten Sie vorab eine klare Übersicht über alle Kosten – ohne Überraschungen. Eine detaillierte Erläuterung der aktuellen Festbeträge und typischen Preisspannen finden Sie im Ratgeber-ArtikelWas kostet ein Hörgerät 2026?

Wann übernimmt die Kasse eine neue Versorgung?

In der Regel finanziert die GKV alle sechs Jahre eine neue Hörgeräteversorgung. Ein früherer Anspruch kann bei deutlich verändertem Hörverlust oder irreparablem Geräteschaden bestehen. Die genauen Bedingungen variieren je nach Krankenkasse – wir klären das gerne gemeinsam mit Ihnen.

Privat versichert?

Bei privat Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Anders als im gesetzlichen System gibt es keinen einheitlichen Festbetrag. Viele PKV-Tarife übernehmen einen größeren Anteil als die GKV – in einigen Fällen sogar die vollen Kosten für höherwertige Modelle. Reparaturen und Serviceleistungen lassen sich in der Regel direkt über die Privatversicherung abrechnen.

Wir stellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Die genauen Erstattungsbedingungen erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer PKV.

Häufige Fragen zur Krankenkassenversorgung

Beides ist möglich. Viele Menschen kommen zunächst zu uns für einen kostenlosen Hörtest, um zu verstehen, ob eine Versorgung überhaupt sinnvoll wäre – und gehen dann mit diesem Wissen zum HNO-Arzt. Andere kommen bereits mit einer ärztlichen Verordnung. Beides funktioniert.

Fragen zu Ihrer Versorgung?

Wir erklären Ihnen Ihren konkreten Versorgungsweg – persönlich, verständlich und ohne Zeitdruck.

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