Veröffentlicht am 1. Mai 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Für gesetzlich Versicherte fällt bei Nulltarif-Geräten meist nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät an.
- Der Festbetrag pro Hörgerät liegt bei rund 650 Euro – bei beidohriger Versorgung verdoppelt er sich entsprechend.
- In der Regel finanziert die gesetzliche Krankenkasse alle sechs Jahre eine neue Hörgeräteversorgung.
Viele Menschen gehen davon aus, dass Hörgeräte grundsätzlich teuer sind. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Tatsächlich gilt: Ein gutes, alltagstaugliches Hörgerät muss kein Vermögen kosten – in vielen Fällen fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät an.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen für Hörgeräte einen festen Zuschuss, den sogenannten Festbetrag. Dieser deckt eine Versorgung ab, die den vorliegenden Hörverlust zuverlässig ausgleicht.
- Der Festbetrag pro Hörgerät liegt bei rund 650 Euro.
- Hinzu kommt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät.
- Bei einer beidohrigen Versorgung verdoppelt sich der Festbetrag entsprechend.
- Privat Versicherte erhalten Zuschüsse nach den Bedingungen ihres jeweiligen Tarifs, die individuell stark variieren können.
Die genaue Höhe kann je nach Krankenkasse geringfügig variieren – diese Details müssen Betroffene jedoch nicht selbst recherchieren, wir können Ihnen hier genau sagen in welcher Höhe sich die Krankenkasse beteiligt.
Hörgeräte ohne Aufpreis – gibt es das wirklich?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Bekommt man ein gutes Hörgerät auch ohne Aufpreis? Die Antwort ist ja. Wichtig zu wissen ist dabei nur: Auch bei einem Nulltarif-Gerät fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät an, unabhängig vom gewählten Modell.
Es gibt heute moderne, ausgereifte Hörgeräte, die vollständig durch den Festbetrag abgedeckt sind. Diese Geräte gleichen einen vorliegenden Hörverlust zuverlässig aus und sind für den normalen Alltag völlig ausreichend – häufig sind auch Nulltarif-Geräte bereits mit Bluetooth ausgestattet, sodass sich Telefonate oder Musik ohne Aufpreis direkt aufs Hörgerät übertragen lassen.
Wer zusätzliche Funktionen wünscht – etwa eine besonders feine Geräuschunterdrückung, mehr Programme für unterschiedliche Situationen oder spezielle Bluetooth-Features – zahlt die Differenz zum Festbetrag selbst. Ein solcher Aufpreis ist dann eine bewusste Entscheidung für mehr Komfort, kein Muss. In diese Kategorie fallen auch Geräte mit fortschrittlicher, KI-gestützter Signalverarbeitung, die Hörsituationen in Echtzeit analysieren und sich automatisch anpassen. Ihr Vorteil zeigt sich vor allem in akustisch anspruchsvollen Situationen – etwa einem vollen Restaurant oder starkem Hintergrundlärm –, wo sie Sprache und Störgeräusche besonders fein voneinander trennen.
Was beeinflusst einen möglichen Aufpreis?
Falls ein Aufpreis infrage kommt, richtet sich seine Höhe im Wesentlichen nach drei Faktoren:
- Technikstufe – je feiner die automatische Anpassung an unterschiedliche Umgebungen, desto höher in der Regel die Stufe.
- Bauform – besonders kleine, unauffällige Bauformen können je nach Modell einen Aufpreis gegenüber Standardvarianten mit sich bringen.
- Zusatzfunktionen – etwa erweitertes Streaming, Ladefunktionen im Etui oder spezielle App-Features.
In einem persönlichen Gespräch lässt sich vorab klären, welche dieser Punkte für den eigenen Alltag tatsächlich einen spürbaren Unterschied machen – und welche eher ein “Nice-to-have” ohne echten Alltagsnutzen sind.
Wie läuft der Weg zum Hörgerät ab?
Der Weg zur Versorgung ist unkomplizierter, als viele erwarten.
- Kostenloser Hörtest, der zeigt, wie gut das Gehör aktuell funktioniert und ob eine Versorgung sinnvoll ist.
- Probegerät für den Alltag: Liegt ein Hörverlust vor, wird meist direkt ein Gerät zum unverbindlichen Testen im eigenen Alltag mitgegeben – etwa beim Einkaufen, am Telefon oder im Gespräch mit der Familie.
- Ärztliche Verordnung: Parallel wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Wer bereits eine Verordnung vom HNO-Arzt besitzt, bringt diese einfach mit; andernfalls lässt sie sich unkompliziert während der Testphase nachholen. Diese Verordnung bestätigt die Hörminderung und ist Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse den Festbetrag übernimmt.
- Abrechnung mit der Krankenkasse: Diesen organisatorischen Teil übernimmt der Hörakustiker in der Regel vollständig.
Wann übernimmt die Kasse ein neues Hörgerät?
In der Regel finanziert die gesetzliche Krankenkasse alle sechs Jahre eine neue Versorgung, wobei einzelne Kassen abweichende Regelungen haben können. Ein früherer Anspruch kann bestehen, wenn sich der Hörverlust deutlich verschlechtert hat oder das bestehende Gerät irreparabel beschädigt ist. Auch das lässt sich im Rahmen einer Beratung klären, ohne selbst bei der Kasse nachfragen zu müssen.
Häufig unterschätzte Kostenpunkte
Neben dem eigentlichen Hörgerät lohnt sich ein Blick auf begleitende Kosten, die je nach Versorgung anfallen können:
- Batterien bei nicht-akkubetriebenen Geräten – meist ein überschaubarer laufender Posten.
- Reparaturen außerhalb der Garantie, etwa nach Beschädigungen.
- Neue Ohrpassstücke, wenn diese z.B. verbraucht oder kaputt sind.
Auch hierzu berät der Hörakustiker transparent, sodass es später keine Überraschungen gibt.
Häufige Fragen zu den Kosten
Zahlt die Krankenkasse auch bei einer privaten Zusatzversicherung mehr? Das hängt vom jeweiligen Tarif der Zusatzversicherung ab. Manche Tarife übernehmen einen Teil der Differenz zum Festbetrag – am besten direkt bei der eigenen Versicherung erfragen.
Was passiert, wenn mein Hörgerät vor Ablauf der sechs Jahre kaputtgeht? Innerhalb der Gewährleistungs- und Garantiezeit werden Defekte in der Regel kostenfrei behoben. Bei Schäden außerhalb dieser Zeiträume berät der Hörakustiker über die anfallenden Reparaturkosten.
Der erste Schritt
Wer wissen möchte, welche Hörgeräte ohne Aufpreis infrage kommen, kann sich im Rahmen eines kostenlosen Hörtests unverbindlich beraten lassen – ehrlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.



